Statuten
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Statuten der PCE World (früherer Name WAPCEPC).
Bitte beachten Sie, dass für den Registrierungsprozess in Österreich die deutsche Version der Satzung verwendet wurde.
Gesetze im PDF-Format AMTSRECHTLICHE GESETZE IN DEUTSCH
Statuten für die Zeit vor 2020 sind verfügbar werden auf dieser Seite erläutert
Statuten
Präambel
Der Verein wurde am 8. Juli 1997 anlässlich der Vierten Internationalen Konferenz für Klientenzentrierte und Erlebnisorientierte Psychotherapie (ICCCEP) in Lissabon, Portugal, gegründet. Die Satzung in ihrer heutigen Form wurde auf der Generalversammlung in Chicago am 29. Juni 2000 einvernehmlich beschlossen und auf der Generalversammlung in Potsdam 2006 sowie auf der Generalversammlung (Zoom-Meeting) am 25. Juli 2020 geändert. Im Jahr 2020 wurde WAPCEPC (ehemals PCE World) in Österreich als gemeinnütziger Verein eingetragen.
Die Begriffe „Personenzentriert“ und „Erfahrungsorientiert“ sowie die Konzepte und Prozesse, die sie umfassen, haben eine lange, reiche und sich entwickelnde Geschichte. Die Wahl des Ausdrucks „personenzentriert und erfahrungsorientiert“ soll den kontinuierlichen Dialog und die Entwicklung fördern; Es ist nicht beabsichtigt, ein bestimmtes Verständnis dieser Ansätze und ihrer Beziehung zu fördern.
- Name, Ort und Aktivität
- Der Name der Vereinigung lautet „World Association for Person Centered & Experiential Psychotherapy & Counseling (PCE World)“. Im Folgenden nur noch „PCE World“ genannt.
- Sie hat ihren Hauptsitz in Wien und weitet ihre Aktivitäten weltweit aus.
- Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
- Zweck
- Als NGO, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, ist es das Ziel des Vereins, die persönliche Entwicklung und die Humanisierung zwischenmenschlicher und sozialer Beziehungen im privaten und öffentlichen Leben zu fördern. Sie möchte die personzentrierten und erfahrungsorientierten Ansätze im individuellen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben, insbesondere in den Bereichen Beratung und Psychotherapie, verbreiten und fördern.
- Der Verein verfolgt gemäß seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist daher ein gemeinnütziger Verein im Sinne der geltenden Abgabenvorschriften (§§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung – BAO).
- Ziel dieses Vereins ist es, ein weltweites Forum für jene Fachleute aus Wissenschaft und Praxis zu bieten, die:
- ein Bekenntnis zur primären Bedeutung der Beziehung zwischen Klient und Therapeut in der Psychotherapie und Beratung haben;
- den Aktualisierungsprozess und die phänomenologische Welt des Klienten als zentral für das therapeutische Unterfangen betrachten;
- verkörpern in ihrer Arbeit jene Bedingungen und Einstellungen, die der therapeutischen Bewegung förderlich sind und erstmals von Carl Rogers postuliert wurden;
- sich dafür einsetzen, sowohl Klienten als auch Therapeuten als Personen zu verstehen, die gleichzeitig Individuen sind und in Beziehung zu anderen und deren unterschiedlichen Umgebungen und Kulturen stehen;
- Sie sind offen für die Entwicklung und Ausarbeitung personenzentrierter und erfahrungsbezogener Theorie im Lichte aktueller und zukünftiger Praxis und Forschung.
- Ziele
Der Verein hat folgende Ziele:- zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Verbänden, Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen auf internationaler Ebene im Bereich der personenzentrierten, klientenzentrierten und erfahrungsorientierten Psychotherapie und Beratung;
- personenzentrierte und erlebnisorientierte Vereine, Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen bei ihrer Arbeit zu unterstützen/ermöglichen;
- die Förderung personenzentrierter und erfahrungsorientierter Perspektiven sowie die Unterstützung und Förderung des wissenschaftlichen Studiums sowie der Verbesserung der Praxis, insbesondere im Bereich der Psychotherapie und Beratung;
- sich an gesellschaftspolitischen Prozessen zu beteiligen, um den kontinuierlichen Beitrag des Paradigmas in den Bereichen Gesundheit, Bildung, akademische Kontexte usw. sicherzustellen;
- sich mit anderen psychotherapeutischen Ausrichtungen auszutauschen und die Zusammenarbeit im Bereich Psychotherapie und Beratung anzuregen;
- Engagement für die Organisation und Unterstützung internationaler Konferenzen, insbesondere der World Conference for Person-Centered and Experiential Psychotherapy and Counseling (abgekürzt PCE Conference; früher ICCCEP) und möglicher zukünftiger Entwicklungen davon;
- eine qualitativ hochwertige Zeitschrift zu produzieren und den Austausch von Forschung, Theorie und Praxis zwischen Sprachgruppen durch bestehende Zeitschriften und andere Mittel zu fördern.
- Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
- Der Vereinszweck wird durch ideelle (Absatz 2) und materielle (Absatz 3) Mittel verwirklicht.
- Als idealistische Mittel dienen:
- Vorträge, Konferenzen, Veröffentlichungen, die Erstellung einer Website und anderer elektronischer Medien zur Förderung, Verbreitung und Weiterentwicklung des personenzentrierten und erfahrungsorientierten Ansatzes;
- Anregung, Förderung und Unterstützung von Eigeninitiativen und Selbsthilfegruppen;
- Reflexion und Weiterentwicklung von Praxis, Theorie und Forschung sowie Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und Publikationen im Bereich des personzentrierten Ansatzes;
- Stellungnahmen zu gesundheitspolitischen Fragen sowie zu Themen der psychosozialen Betreuung und anderen öffentlich relevanten Themen im Zusammenhang mit dem Vereinszweck;
- Zusammenarbeit mit Institutionen, Vereinen und Gruppen, die ähnliche Ziele verfolgen, auf nationaler und internationaler Ebene.
- Als materielle Mittel dienen:
- jährliche Mitgliedsbeiträge,
- Einnahmen aus Veranstaltungen,
- Spenden, Zuschüsse, Tagungsgebühren.
- Sofern es dem Vereinszweck dient, ist der Verein darüber hinaus berechtigt
- Erfüllungsgehilfen gemäß § 40 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) einzusetzen oder selbst als Erfüllungsgehilfen tätig zu werden
- Bereitstellung von Mitteln für Preise und Stipendien gemäß § 40b BAO.
- Mitgliedschaft und Struktur
- Die Struktur der Organisation basiert auf personenzentrierten Prinzipien.
- Der Verein steht ordentlichen Mitgliedern (sowohl Organisationsmitgliedern als auch Einzelmitgliedern) und außerordentlichen Mitgliedern (Fördermitgliedern) sowie Ehrenmitgliedern offen.
- Die Einzelmitgliedschaft steht allen helfenden Fachkräften, Auszubildenden und anderen Personen offen, die die Ziele des Vereins fördern möchten.
- Der Verein lädt bestehende Verbände, Organisationen und Institutionen innerhalb und außerhalb des Universitätssystems zu seiner Mitgliedschaft ein, die seine Grundsätze und Ziele (siehe § II und § III) befürworten und über klar definierte und veröffentlichte ethische Standards verfügen.
- Personen oder Organisationen, die durch persönlichen oder organisatorischen Einsatz und/oder finanzielle Unterstützung die Interessen des Vereins fördern, können auf Beschluss der Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder werden.
- Auf allen Ebenen der Mitgliedschaft (siehe § V 2.) bleibt der Grundsatz der örtlichen Autonomie gewahrt. Die Befugnisse des Vereins erstrecken sich nur auf seine Zusammensetzung, auf die Zusammenarbeit im Verein und auf seine Außenbeziehungen. Der Verein darf nicht in die Rechte nationaler und internationaler Organisationen oder Einzelpersonen eingreifen.
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Alle ordentlichen Vereinsmitglieder fördern die Vereinsziele in Theorie und Praxis. Sie haben Sitz und Stimme in der Generalversammlung. Auch einzelne Mitglieder haben das Recht, sich zur Wahl zu stellen. Fördermitglieder haben nur Sitz.
- Ordentliche Mitglieder (Einzel- und Organisationsmitglieder) sind zur fristgerechten Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet, fördernde Mitglieder zahlen einen selbstbestimmten Unterstützungsbeitrag.
- Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Kündigung und Ausschluss.
- Ein freiwilliger Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich.
- Der Ausschluss eines einzelnen Mitglieds aus dem Verein ist durch Vorstandsbeschluss aus besonders wichtigen Gründen möglich, etwa bei grober Verletzung der Pflichten als Mitglied oder unehrenhaftem Verhalten. Der Ausschlussgrund ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Der Widerspruch ist innerhalb von sechs Wochen beim Vorstand einzureichen.
- Das Ruhen der Mitgliedschaft eines Vereinsmitgliedes ist durch Vorstandsbeschluss aus besonders wichtigen Gründen möglich. Der Ausschluss eines Organisationsmitglieds aus dem Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus besonders wichtigen Gründen möglich, etwa bei grober Verletzung der Pflichten als Mitglied oder unehrenhaftem Verhalten. Der Ausschlussgrund ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Der Widerspruch ist innerhalb von sechs Wochen beim Vorstand einzureichen.
- Kapitel
Um die Entwicklung der PCE-Ansätze in verschiedenen Regionen der Welt zu unterstützen und gemeinsame Ziele zu unterstützen, kann ein Regionalkapitel der Weltvereinigung von Organisationsmitgliedern und/oder Einzelmitgliedern der WA in einer bestimmten Region gebildet werden. Die Philosophie, Ziele und Vorgaben des vorgeschlagenen Regionalkapitels müssen vollständig mit denen des WAPCEPC übereinstimmen. - Vereinsorgane, Ausschüsse
Organe des Vereins sind- die Mitgliederversammlung (§ X);
- der Vorstand (§ XI);
- die Rechnungsprüfer (§XII);
- jedes andere vom Vorstand eingesetzte Komitee.
- Generalversammlung
- Die ordentliche Generalversammlung tagt alle zwei Jahre, in der Regel im Zusammenhang mit der PCE-Konferenz.
- Die Generalversammlung besteht aus den Einzelmitgliedern und den Delegierten der Organisationsmitglieder des Vereins.
- Jedes Organisationsmitglied kann einen Delegierten entsenden.
- Die Generalversammlung trifft alle für die Art ihrer Arbeit wesentlichen Beschlüsse. Das Streben nach Konsens und Kompromiss ist ein wesentlicher Bestandteil des Selbstverständnisses personzentrierter Handlungsprinzipien. Entscheidungen werden nur dann wirksam, wenn eine Mehrheit sowohl der Einzelmitglieder als auch der Organisationsmitglieder erreicht wird.
- Die Teilnahme eines Mitglieds an der Mitgliederversammlung über elektronische Medien ist möglich. In Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung als reine Online-Sitzung durchgeführt werden.
- Die Beschlussfähigkeit ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder.
- Board
- Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens neun Personen und wird mit dem Ziel zusammengestellt, die Vielfalt der Mitglieder in Bezug auf Geographie und theoretischen Ansatz widerzuspiegeln.
- Die gesetzliche Vertretung des Vereins nach außen erfolgt durch den Vorstandsvorsitzenden, bei Verhinderung durch den Schatzmeister.
- Die Vorstandsmitglieder werden in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
- Es sind nur drei aufeinanderfolgende Wiederwahlen möglich.
- Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein erfolgt durch den Vorstandsvorsitzenden und den Schriftführer. In Finanzangelegenheiten bis zu EUR 1,000.00 durch den Schatzmeister und über EUR 1,000.00 durch den Vorstandsvorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam.
- Die Aufgaben des Vorstandes sind:
- den Verein zu leiten;
- Richtlinien zu entwickeln und der Generalversammlung vorzuschlagen;
- die in der Generalversammlung vereinbarten Beschlüsse und Richtlinien umzusetzen;
- Verwaltungsangelegenheiten zu verwalten;
- und sich mit Angelegenheiten zu befassen, die zwischen den Sitzungen der Generalversammlung auftreten können.
- Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
- Vorbereitung der Generalversammlung;
- Aufnahme neuer Mitglieder, die die Mitgliedschaftsvoraussetzungen (siehe § V 2.) erfüllen;
- Vorlage eines Rechnungsabschlusses der letzten Periode (seit der letzten ordentlichen Generalversammlung) und Festlegung des Budgets für die nächste Periode, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Generalversammlung;
- der Generalversammlung einen Bericht über seine Arbeit während der letzten Periode vorzulegen.
- Rechnungshof
- Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer aus verschiedenen Mitgliedsverbänden.
- Die Rechnungsprüfer werden für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt.
- Ihre Aufgabe ist es, alle Finanzangelegenheiten, einschließlich der Jahresabschlüsse des Vereins, zu prüfen.
- Mitgliedsbeitrag
- Zur Deckung der Kosten des Vereins zahlen die Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag.
- Der Mitgliedsbeitrag wird vom Vorstand vorgeschlagen und muss von der Generalversammlung genehmigt werden.
- Bei finanziellen Engpässen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen.
- Schlichtung
- Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis werden durch den vereinsinternen „Schlichtungsausschuss“ entschieden. Es handelt sich um eine „Schlichtungsstelle“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und nicht um ein Schiedsgericht gemäß §§ 577 ff ZPO.
- Der Schiedsausschuss besteht aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern. Jede Streitpartei benennt dem Vorstand einen Schiedsrichter. Nach Benachrichtigung durch den Vorstand einigen sich die beiden nominierten Schiedsrichter innerhalb von 14 Tagen auf ein ordentliches Mitglied für den Vorsitz im Schiedsausschuss. Bei Stimmengleichheit wird der Gewinner unter den Nominierten ausgelost. Die Mitglieder des Schiedsausschusses dürfen – mit Ausnahme der Generalversammlung – keinem Gremium angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.
- Der Schiedsausschuss trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit nach Anhörung der Streitparteien im Beisein aller Mitglieder des Schiedsausschusses. Er entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Die Entscheidung des Schiedsausschusses wird allen Streitparteien schriftlich mitgeteilt. Seine Entscheidungen sind innerhalb des Vereins endgültig.
- Auflösung
- Die Auflösung des Vereins bedarf einer Zweidrittelmehrheit in der Mitgliederversammlung.
- Im Falle der Auflösung des Vereins gehen alle im Eigentum des Vereins stehenden Gelder, Güter und Vermögenswerte nach Tilgung aller ordnungsgemäßen Schulden und Verbindlichkeiten im Sinne der §§ 34 ff BAO auf eine gemeinnützige Organisation über Verein(e) mit gleichgesinnten Zielen.
- Name, Ort und Aktivität
