Nominierungs- und Abstimmungsverfahren für den Vorstand
- Das Wahlverfahren richtet sich nach unserem bestehenden Statuten & Statuten und wird durchgeführt bevor die Konferenz & GA.
- Dieses Nominierungs- und Abstimmungsverfahren wurde von der Generalversammlung 2003 ratifiziert und 2014 vom unabhängigen Wahlausschuss geändert, um die „elektronische Abstimmung“ einzubeziehen.
- Die Wahl wird vom unabhängigen Wahlausschuss durchgeführt, der vom Vorstand ernannt wird.
- Alle Einzelmitglieder des Vereins sind berechtigt, bei der Wahl zu kandidieren. Nominierungen werden im Newsletter, per E-Mail an die Mitglieder und auf der Website von PCE World entgegengenommen.
- Abstimmungsunterlagen und Anweisungen werden vom unabhängigen Wahlausschuss an die Organisationsmitglieder verschickt
- Informationen über elektronische Abstimmungsverfahren werden vom Unabhängigen Wahlausschuss an einzelne Mitglieder verschickt
- Alle Einzel- und Organisationsmitglieder, die ihre Beiträge für das Wahljahr entrichtet haben, erhalten die Stimmzettel und die dazugehörigen Anweisungen.
- Jedes zahlende Einzelmitglied verfügt über einen Satz elektronischer Stimmzettel und Organisationen über die in der Satzung beschriebene Anzahl an Stimmzetteln.
- Diejenigen 9 Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten, werden ordnungsgemäß gewählt (wenn sie eine Stimme von mindestens 33 % derjenigen erhalten haben, die ihre Stimmen abgegeben haben, Einzel- und Organisationsmitglieder getrennt betrachtet – siehe unten).
Abstimmungsverfahren und Anweisungen
Mitglieder dürfen für maximal 9 aller Kandidaten stimmen, sie können jedoch auch für weniger Kandidaten stimmen; stimmen sie für mehr, sind alle ihre Stimmen ungültig.
Die Stimmen der Organisations- und Einzelmitglieder werden getrennt gezählt. Diejenigen Kandidaten, die in beiden separaten Mitgliedergruppen (Einzelpersonen und Organisationen) mindestens 33 % der Stimmen erhalten haben, werden separat aufgeführt. Diejenigen (maximal 9) mit dem höchsten Durchschnittsrang (auf Basis ihrer Ränge in beide Listen) werden gewählt.
Falls nicht genügend Mitglieder gewählt werden, kann die GV bis zu 9 Mitglieder hinzufügen. Personen, die für die Briefwahl nominiert wurden, können auf Wunsch erneut kandidieren. Um gewählt zu werden, benötigen Kandidaten wiederum mindestens 33 % der Einzel- und Organisationsstimmen bei der GV (einschließlich der Stimmrechtsvertreter).
Das Ergebnis der Abstimmung wird dem Vorstand übermittelt und in der Generalversammlung bekannt gegeben.
Der neu gewählte Vorstand wird seine Arbeit am Ende der Versammlung aufnehmen. Bei ihrer Wahl wählen die erfolgreichen Kandidaten aus ihrer Mitte die folgenden Posten aus:
- Vorsitzende des Vereins
- Schatzmeister des Vereins
- Sekretär des Verwaltungsrates
Die Wahlergebnisse werden den Mitgliedern im PCE World Newsletter mitgeteilt.
Stimmen der Organisationsmitglieder
Jedes Organisationsmitglied erhält ein Wahlpaket mit zwei Blättern (mit dem Logo von PCE World). Auf dem ersten Blatt sind die Namen der Kandidaten und ein Kästchen zum Ankreuzen der Stimme aufgeführt, jedoch nicht der Name des Organisationsmitglieds. Das zweite Blatt enthält lediglich den Namen und die Kontaktdaten des Organisationsmitglieds. Diese beiden Blätter sind die einzigen Stimmzettel. Sie sind gleichzeitig als zwei E-Mail-Anhänge zurückzusenden. Der unabhängige Wahlausschuss trennt die beiden Blätter vor der Stimmenauszählung.
Stimmen einzelner Mitglieder
Einzelne Mitglieder müssen sich auf der Website anmelden und zum Abstimmungsbereich navigieren. Dort können sie neben den Namen der Kandidaten klicken, für die sie stimmen möchten. Nur eine Stimme pro Kandidat und maximal 9 Stimmen. Die Website „Anmelden“ stellt sicher, dass jedes Mitglied nur einmal im Abstimmungsbereich abstimmen kann.
Vertraulichkeit
Der Ausschuss wahrt die Vertraulichkeit. Sie geben dem Vorstand die Anzahl der Stimmen für jeden Kandidaten bekannt, geben jedoch niemals bekannt, wie die Mitglieder abgestimmt haben.
Um die Anonymität noch weiter zu gewährleisten, wird das Unabhängige Wahlkomitee die beiden Teile der Organisationsstimmen vor der Auszählung trennen. Beide Teile der Blätter sollten sechs Monate nach der Konferenz und der Generalversammlung aufbewahrt werden (für den Fall einer Anfechtung der Ergebnisse). Das Unabhängige Wahlkomitee stellt außerdem sicher, dass eine überprüfbare Aufzeichnung der elektronischen Stimmabgabe ebenfalls sechs Monate lang aufbewahrt wird.
